1.11.2023
Rechtsberatung durch Anwälte in Deutschland
Es geht hier um die Frage, ob der Geschädigte Aufgaben auf Rechtsberater übertragen darf. Und daneben, welche
Tätigkeiten er selbst ausführen muss. In Inkassofällen stehen nicht die Kosten der Schadensermittlung zur
Entscheidung - wie etwa bei Verkehrsunfällen in Deutschland. Es geht auch nicht um die außergerichtliche
Abwicklung des Schadensersatzanspruchs, die den Auftrag zur Durchführung von Reparaturen, die Anmietung eines
Ersatzfahrzeugs und ähnliches umfasst. In Forderungsfällen ist zu entscheiden, ab wann ein Rechtsanwalt
eingeschaltet werden darf, wenn eine Forderung unstreitig feststeht - auch der Höhe nach - der Schuldner aber
nicht pünktlich zahlt.
Für den Auftrag an einen Rechtsanwalt gilt — ähnlich wie im Transportgewerbe — die Rechtslage, dass die Gebühren
nur ersetzt werden müssen, wenn die Beauftragung erforderlich war. Ist in einem komplizierten Schadensfall, zum
Beispiel bei Beschädigung von Fahrzeugen durch andere Kraftfahrzeuge, die Haftung der Versicherung so klar, dass
aus der Sicht des geschädigten Unfallbeteiligten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Verursachers
besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schuldner bzw. seiner Versicherung
die Einschaltung eines Rechtsanwalts in Deutschland nur dann erforderlich, wenn der Fahrzeughalter selbst hierzu
aus besonderen Gründen, wie etwa Mangel an vertraglicher Verpflichtung, nicht in der Lage ist.
Jedoch kann der Gläubiger die weitere Bearbeitung des Schadensfalls auf Kosten des Vertragspartners einem Anwalt
übertragen, wenn die erste Mahnung nicht zur unverzüglichen Regulierung des Schadens führt. Muss namentlich der
geschädigte Unternehmer einerseits die erstmalige
gerichtliche Geltendmachung
der Forderung
hinsichtlich aller einfach gelagerten Verträge grundsätzlich auf eigene Kosten vornehmen, so kann er andererseits
sämtliche Fälle, die nicht schon aufgrund dieser schriftlichen Zahlungsaufforderung anstandslos beglichen werden,
sogleich auf Kosten des säumigen Schuldners einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragen.
Es ist dazu nicht erforderlich, den Schuldner schriftlich in Verzug zu setzen. Der Anspruch folgt bei
Verkehrsunfällen oder Schäden aus Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung aus §§ 823, 249 BGB.
- Inkasso in Deutschland -
Ihr Schuldner in Deutschland zahlt nicht?
Wenn es um den Einzug offener Forderungen geht, sind wir seit über 60 Jahren Ihr Ansprechpartner in Deutschland.
Wir sind spezialisiert auf Forderungseinzug und Inkasso, -sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und im Wege
der Zwangsvollstreckung.
Sehr oft reagieren Schuldner in Deutschland nicht, wenn der Gläubiger seinen Sitz im Ausland hat. Dieses Problem
schaffen wir für Sie aus der Welt. So können wir in über 80% der Fälle bereits
nach der Inkassotätigkeit in Deutschland
mit unseren anwaltlichen Mahnschreiben und unserer persönlichen Ansprache eine schnelle Zahlung des Schuldners
erreichen.
Deutsches Inkassounternehmen:
Gemäß dem deutschen Recht nehmen wir für unsere Tätigkeit - im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen
- keine Erfolgsprovision; wir rechnen unsere Gebühren ausschließlich nach den gesetzlichen Vorgaben der deutschen
Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) ab.
Der Schuldner in Deutschland:
Dabei ist es für Sie wichtig zu wissen, dass der Schuldner in Deutschland im Falle des Zahlungsverzugs nicht nur
Verzugszinsen, sondern auch die Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts erstatten muss. Wenn der Schuldner sich
als zahlungsfähig erweist, ist unsere Tätigkeit im Ergebnis also völlig kostenneutral für Sie.
Um für Sie tätig sein zu können, benötigen wir zunächst einmal nur Kopien der unbezahlten Rechnungen. Die können
Sie uns einfach per E-Mail schicken:
austria@raehup.de
Die Eintreibung offener Forderungen und unbezahlter Rechnungen ist die Spezialität deutscher Anwälte. Die
Abwicklung erfolgt kostenneutral; nachdem der säumige Schuldner ausfindig gemacht wurde, erhält er zunächst
Mahnschreiben und Drohbriefe vom Anwalt aus Hamburg. Dabei ist zu beachten, dass die Beauftragung eines deutschen
Anwalts preiswerter und kostengünstiger ist als die Einschaltung eines Inkassobüros.
Bei der Lieferung oder dem Verkauf von Waren aus Österreich nach Deutschland stehen die Verkäufer immer wieder vor
dem Problem, dass der
Kunde in Deutschland nicht bezahlt,
weil er die gelieferten Waren nicht bezahlen will oder nicht bezahlen kann. Abhilfe kann hier die Einholung von
Bonitätsauskünften noch vor Abschluss eines Vertrages schaffen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass
versehentlich ein insolventer oder überschuldeter Schuldner auf Rechnung beliefert wird.
Die Suche nach dem Schuldner wird erheblich erleichtert, wenn ortsansässige Rechtsanwälte in Deutschland
mit dem Einzug der Forderung beauftragt werden. Diese kennen die besondere rechtliche Situation und die
notwendigen gerichtlichen Schritte, um eine Zwangsvollstreckung in Deutschland einzuleiten.
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